Regionalversammlung

Aufgaben
Zusammensetzung
Satzungen

Die Regionalversammlung besteht aus den Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Mittelzentren sowie weiteren Vertretern und Vertreterinnen. Diese werden in der kreisfreien Stadt vom Stadtrat und in den Landkreisen vom Kreistag gewählt. Dabei wählen die Kreistage ein Viertel der weiteren Vertreter oder Vertreterinnen auf Vorschlag der Gemeinden.

Jeder Vertreter und jede Vertreterin in der Regionalversammlung hat eine Stimme. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und arbeiten ehrenamtlich. (siehe § 22 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt)

Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter werden von der Regionalversammlung aus dem Kreis der ihr angehörenden Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt gewählt. Der Vorsitzende ist Verbandsgeschäftsführer im Sinne § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA).