Pressemitteilung


Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wit­tenberg“

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Witten­berg hat in ihrer 5. Sitzung in der VI. Wahlperiode 880 Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Witten­berg“ abgewogen. Der 1. Entwurf des Windplans hat vom 11.08.2025 bis 13.10.2025 öf­fentlich ausgelegen und bot allen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Inhalte der Stellungnahmen wurden in 1.637 Einzelhinweise untergliedert. In 35 Fällen ist die Nichtbetroffenheit öffentlicher Träger mitgeteilt worden. 203 allgemeine Hinweise und 81 zustimmende Stellungnahmen waren zur Kenntnis zu nehmen. Es gab 25 redaktio­nelle Hinweise und 1.293 mal wurden Anregungen und Bedenken geäußert.

47 Forderungen beinhalteten die gewünschte Erweiterung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie und 45 zusätzliche Vorranggebiete wurden vorgeschlagen.

Zu den textlichen Zielfestlegung und zu jedem Vorranggebiet für die Nutzung der Wind­energie, welches im 1. Entwurf enthalten ist, erfolgte die Abwägung aller dazu geäußerten Anregungen und Bedenken.

27 von 32 im 1. Entwurf enthaltenen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie wurden in unveränderter Abgren­zung bestätigt.

Das im 1. Entwurf vorgeschlagene Vorranggebiet Nr. XVI „Piethen“ wird nach dem Willen der Regionalversammlung aus dem Windplan entfernt, da der ursprüngliche kommunale Planungswille der Stadt Südliches Anhalt nicht mehr vorliegt.

Für das Erreichen des Flächenbeitragswertes von 1,9 % der Planungsregion bis 31.12.2027 gemäß Landesplanungsgesetz ist die Erweiterung des bestehenden Vorrang­gebietes in Güterglück nicht erforderlich, sodass die Regionalversammlung entschieden hat, diese im 1. Entwurf geplante Erweiterung nicht vorzunehmen.

Auf Vorschlag eines Vertreters wurde die erneute Prüfung der Denkmalschutzbelange des UNESCO Weltkulturerbes „Gartenreich Dessau-Wörlitz“ in der geplanten Erweiterungsflä­che im Vorranggebiet Libbesdorf/Quellendorf/Mosigkau angeregt und die Abwägungsent­scheidung auf die nächste Sitzung vertagt.

Hinsichtlich des Vorranggebietes in der Dübener Heide soll die Entscheidung der Gemein­de Muldestausee für oder gegen eine Alternativfläche am Muldestausee bei Pouch abge­wartet werden. Sollte sich die Gemeinde Muldestausee für die Alternativfläche entschei­den, werden die beiden Alternativflächen „Schmerz“ und „Pouch“ einer erneuten raumord­nerischen Prüfung einschließlich einer Umweltprüfung unterzogen und die Regionalver­sammlung wird sich für das geeignetere Gebiet entscheiden, welches im 2. Entwurf des Windplans öffentlich bekannt gegeben wird.

Die Abwägung zum Vorranggebiet Zörbig Süd/Glebitzsch wurde einstimmig vertagt, um auf Anregung der Stadt Zörbig eine Prüfung auf Herausnahme der Fläche, die über das mit Bebauungsplan geplante Sondergebiet „Windenergie“ hinausgeht, vorzunehmen.

Mit Beschluss 04/2026 hat die Regionalversammlung beschlossen, den geänderten Teil des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wit­tenberg“ gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz erneut zu veröffentlichen. Der Vorsitzende erhielt den Auf­trag, den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ entsprechend der getroffenen Abwägungsent­scheidungen zur öffentlichen Beteiligung vorzubereiten.

Die Regionalversammlung hat mit Beschluss 03/2026 beschlossen, im Verfahren zur Auf­stellung des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitter­feld-Wittenberg“ von der Ausnahmeregelung gemäß § 28 Absatz 5 Satz 2 Raumordnungsgesetz Gebrauch zu machen. Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie die Aufstellung von Regeln für Minderungsmaßnahmen gemäß § 28 Absatz 5 Raumordnungsgesetz soll nicht im laufenden Planaufstel­lungsverfahren vorgenommen werden, sondern ausnahmsweise in einem separaten nach­folgenden Planungsverfahren. Der Vorsitzende wurde beauftragt, das erforderliche sepa­rate Planaufstellungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach In­krafttreten des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bit­terfeld-Wittenberg“ förmlich einzuleiten.

Holger Naumann