Mitreden bis 13. Oktober 2025!
Die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg stellt den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027“ vor. Dazu wird das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt verwendet.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, Institutionen sowie betroffene Stellen können vom 11. August bis zum 13. Oktober 2025 ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken äußern. Es wird empfohlen, sich zu beteiligen und das Beteiligungsportal zu nutzen. Alle eingehenden Äußerungen werden gesammelt, durch die Regionalversammlung bewertet und in das weitere Planverfahren einbezogen.
Der Grund für den neuen Windenergieplan ist, dass sich die Gesetze zum Ausbau erneuerbarer Energien auf Bundes- und Landesebene geändert haben. Die Regionale Planungsgemeinschaft muss bis Ende 2027 Windenergiegebiete auf 1,9 % ihrer Fläche festlegen. Wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, dürfen ab Januar 2028 im gesamten Außenbereich Windenergieanlagen gebaut werden, solange keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen und die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Selbst anderweitige Darstellungen in Flächennutzungsplänen, Landes- und Regionalentwicklungsplänen werden den Bau von Windenergieanlagen nicht mehr verhindern können. Eine räumliche Steuerung auf Ebene der Regionalplanung ist dann nicht mehr möglich.
Nach Bekanntgabe der Planungsabsicht für den neuen Windenergieplan im Jahr 2023 gab es 1.500 Stellungnahmen mit 700 verschiedenen Vorschlägen und Bedenken. Diese wurden geprüft und gingen in die Erarbeitung des 1. Entwurfes ein. Zugleich erfolgte die Umweltprüfung aller künftigen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht zu finden.
Im 1. Entwurf werden 32 Windenergiegebiete festgelegt. Bei 21 Gebieten handelt es sich um bereits mit Windenergieanlagen bebaute Flächen. Diese wurden teilweise vergrößert, wenn es aus rechtlichen und planerischen Gründen möglich war. Weitere Windenergiegebiete sind ausgewählt worden, weil die betroffenen Kommunen bereits Planungen für die Windenergie durchführen. Insgesamt sind die Windenergiegebiete 7.051 ha groß. Damit wird der gesetzlich geforderte Flächenbeitragswert von 1,9 % erreicht.
Das Ergebnis der Abwägung der eingereichten Anregungen zum 1. Entwurf wird im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg veröffentlicht. Sollten danach keine wesentlichen Änderungen des 1. Entwurfes erforderlich sein, kann die Regionalversammlung den Sachlichen Teilplan beschließen. Falls doch, wird es einen 2. Entwurf geben. Sobald der neue Plan „Windenergie 2027“ in Kraft tritt, gilt der alte Windenergieplan aus dem Jahr 2018 nicht mehr und die neuen Windenergiegebiete dürfen für Windenergieanlagen genutzt werden.
Köthen (Anhalt), 06.08.2025
Grabner
Vorsitzender